Das Ziel des MyOSD 2016 Deutschland Projektes ist es in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern die Diversität der mikrobiellen Gemeinschaften an den Küsten der Nord- und Ostsee hochaufgelöst zu erfassen. Die zeitgleiche Beprobung der größten und z.T. stark anthropogen beeinflussten Flüsse, die an den deutschen Küsten münden, wird dabei helfen den menschlichen Einfluss auf die mikrobielle Biodiversität der Meere zu bestimmen. Im Idealfall sollte es, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, möglich sein die Veränderung der mikrobiellen Gemeinschaften von der Quelle bis zur Mündung zu verfolgen.
Zum Erreichen des wissenschaftlichen Zieles wäre es wünschenswert alle deutschen Flüsse und die dazugehörigen Mündungsregionen in der Nord- und Ostsee, dem Schwarzen Meer, sowie dem Mittelmeer zu beproben. Rechtlich gesehen ist dies außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes jedoch nur mit Genehmigung der Herkunftsländer möglich. Diese Regelung ist bereits Teil der Biodiversitätskonvention (CBD) die 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde. Es hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend gezeigt, dass Länder die reich an biologischer Diversität sind oftmals nicht die technischen Fähigkeiten und Kapazitäten haben diese entsprechend zu nutzen. Dies hat dazu geführt, dass entsprechend entwickelte Länder gern auf den „Rohstoff“ Biodiversität zurückgegriffen haben, jedoch ohne einen angemessenen Vorteilsausgleich herzustellen. Um diesem, in seiner deutlichsten Ausprägung als „Biopiraterie“ bezeichneten Vorgehen, Einhalt zu gebieten, wurde das Nagoya Protokoll im Oktober 2014 durch die EU ratifiziert. Das Nagoya Protokoll regelt den fairen Zugang- und Vorteilsausgleich (Access- and Benefit Sharing) zu genetischen Ressourcen zwischen den Staaten.
Projiziert auf den MyOSD benötigen nach Nagoya Protokoll alle Bioproben die außerhalb Deutschlands genommen werden die entsprechenden Genehmigungen (Permits) der Regierungen in deren Hoheitsgebieten die Proben genommen wurden. Diese Genehmigungen können jedoch nur von marinen Stationen eingeholt werden. Für Bürgerinnen und Bürger wäre der Aufwand unzumutbar.
Wissenschaftlich macht es jedoch nur Sinn, wenn MyOSD zumindest rechtlich in der Lage sind die mikrobiellen Gemeinschaften nicht nur über die Länge eines Flusses zu verfolgen, sondern auch die Mündungsgebiete entsprechend dicht zu beproben. Da dies bei allen Flüssen die nicht innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes ins Meer münden, mangels Genehmigungen, praktisch unmöglich ist, würde eine Beprobung z.B. der Isar, Donau oder des Rheins keinen wissenschaftlichen Mehrwert erbringen. Aus diesen Gründen haben wir diese Flüsse im Rahmen des MyOSD 2016 Projektes ausgeschlossen.
Theoretisch gesehen wäre es natürlich möglich marine Stationen mit den entsprechenden Genehmigungen in den Mündungsgebieten dieser Flüsse zu finden. Diese könnten dann ihrerseits Bürgerwissenschaftler mobilisieren, um ein dichtes Netz an Proben zu nehmen. Der dazu erforderliche logistische und finanzielle Aufwand übersteigt jedoch unsere Möglichkeiten.